Awareness spielt eine zentrale Rolle, um eine sichere und unterstützende Umgebung zu schaffen. Doch was genau bedeutet Awareness für uns im Archiv?

Awareness . . .

  • …bedeutet achtsam und aufmerksam für die Grenzen anderer zu sein.

  • …bedeutet auch die Auseinandersetzung mit den eigenen Grenzen.


  • …ist aktive und solidarische Unterstützung von Betroffenen.


  • …hat stets den Fokus auf der betroffenen Person.


  • …will einen Raum schaffen, in dem sich alle wohlfühlen können.


  • …ist Präventionsarbeit.


  • …ist eine grundlegende Haltung, die sich für eine gerechtere Gesellschaft, insbesondere für marginalisierte Personen, einsetzt.


  • …beruht auf Vertraulichkeit.


Als Ziel unseres Konzepts machen wir es uns zur Aufgabe, eine sichere, inklusive und positive Umgebung für alle Gäst*innen und unsere Crew zu gestalten. Es sollen alle akzeptiert werden, sich sicher fühlen und die Möglichkeit haben, sich frei zu entfalten. Dies steht im Einklang mit dem Selbstverständnis des Archiv e.V.

Wir möchten diese Grundansicht mit allen Nutzer:innen des Archiv teilen, damit aber auch klar machen was unsere Handlungsgrundlagen sind.
Wenn du im Archiv Hilfe oder Unterstützung benötigst, dich unwohl fühlst oder eine kritische Situation beobachtet hast, wende dich in erster Instanz an unsere ehrenamtliche Tresen-Crew.

Das Konzept gilt für alle Kollektiv-Mitglieder. Wir wünschen uns auch von unseren Nutzer*innen und Gästen entsprechend zu handeln. Bei Wiederhandlungen die gegen unser Selbstverständnis und Awarenesskonzept verstoßen, behalten wir uns vor ein Hausverbot auszusprechen.

1.Unsere Definitionen von Gewalt, sexualisierter Gewalt, Diskriminierung und Inklusion

Gewalt ist, wenn jemand andere Menschen verletzt oder Schaden hinzufügt. Gewalt bezieht sich dabei auf jegliches Verhalten von physischer, psychischer und verbaler Aggression oder Machtmissbrauch. Dazu zählt auch jede Handlung, die bewusst oder unterbewusst darauf abzielt, Schaden, Leid oder Unbehagen zu verursachen.

Sexualisierte Gewalt bezieht sich auf jede Form von aggressivem, erzwungenem oder ungewolltem sexuellen Verhalten oder Handlungen, die gegen den Willen einer Person ausgeübt werden. Dies umfasst nicht physische oder verbale, ebenso wie physische Formen der Belästigung.

Diskriminierung ist die unfaire oder ungerechtfertigte Behandlung von Personen oder Gruppen aufgrund bestimmter Merkmale, die als unterschiedlich oder abweichend wahrgenommen werden. Sie ist außerdem gekennzeichnet durch ein Machtgefälle.

Inklusion bedeutet, eine Umgebung zu schaffen, die allen Menschen gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht. Menschen mit besonderen Bedürfnissen sollen ihr Leben nicht mehr an vorhandene Strukturen anpassen müssen und überall mitmachen können. Leider können wir in unserem Haus an vielen Stellen, baulich bedingt, keine Barrierefreiheit schaffen. daher bemühen wir uns, Personen mit Bedarf sensibel zu unterstützen und den Zugang so barrierearm wie möglich zu gestalten. Die Rollstuhlrampe wird bei Veranstaltung während des gesamten Aufenthalts der betroffenen Personen aufgestellt.

Die Rollstuhlrampe wird bei Veranstaltung während des gesamten Aufenthalts der betroffenen Personen aufgestellt.

2.Grundlagen von Awarenessarbeit

Unsere Awarenessarbeit besteht in erster Linie darin, aufmerksam zu beobachten und bei Anliegen als Ansprechpartner*innen zur Verfügung zu stehen. Unsere Anwesenheit soll ein Gefühl von Sicherheit vermitteln und dazu beitragen, dass sich alle im Archiv wohlfühlen. Daher wird die Privatsphäre aller respektiert und ein Eingreifen erfolgt nur auf Anfrage, in Notfallsituationen, Konflikt- oder Stresssituationen oder bei Regelverstößen.Grundprinzipien Awareness im Archiv

Betroffenenzentrierung bedeutet, dass der Fokus auf der betroffenen Person liegt. Höre aktiv zu und frage, was die Person jetzt braucht. Hierbei geht es ganz und allein um die Meinung der betroffenen Person, eigene Meinung und eigenes Handeln werden nur geäußert, wenn explizit danach gefragt wird. Infragestellen, Mutmaßungen oder Anzweifeln der betroffenen Person ist hier fehl am Platz.

Die Definitionsmacht obliegt der betroffenen Person. Das bedeutet, dass die Aussagen der betroffenen Person als wahr angenommen werden. Eigene Interpretationen der Situation werden nicht geäußert, außer es wird explizit danach gefragt.

Bestärkung von Handlungsfähigkeit bedeutet, dass der weitere Vorgehenswunsch der betroffenen Person durch uns unterstützt und so weit wie möglich umgesetzt wird.Wir als Archiv-Crew treffen keine selbstständigen Entscheidungen zur Vorgehensweise, außer dies wird explizit gewünscht (außer Notfallsituationen).

Schadensbegrenzung bedeutet, dass wir uns als Ziel setzen, präventiv und deeskalierend zu arbeiten. Dies versuchen wir zu erreichen, indem wir Aufklärungsarbeit leisten, erreichbar sind und unterstützend handeln können. Wir erreichen dies durch regelmäßiges Evaluieren unserer Awarenessstrukturen, der Bereitstellung von Informationsmaterial und Workshops.

Selbstschutz, Selbstfürsorge Selbstschutz hat die höchste Priorität! Wenn ihr euch in einer Situation befindet, die euren eigenen Schutz gefährdet, euch unwohl oder der Situation nicht gewachsen fühlt, zieht euch zurück und holt euch die Archiv-Crew zur Verstärkung.

3.Grundsätzliche Verhaltensregeln in unserem Haus

Drogen
Im Archiv ist Drogenkonsum nicht erwünscht. Trotzdem gilt das Prinzip der Schadensbegrenzung und wir möchten ein Bewusstsein für Safer-Use Regeln und nachhaltig Verantwortung schaffen. Der Konsum und das Mitführen von GHB/GBL/G/Liquid Ecstacy ist im Archiv verboten und führt zum sofortigen Hausverbot, da es zu nicht einzuschätzenden Rauschzuständen und gesundheitlichen Risiken wie Atemnot, Toxisches Koma, und vielem mehr, vor allem in Verbindung mit anderen Substanzen wie Alkohol, Opiaten und Medikamenten, kommen kann. Die Droge wird auch als K.O. Tropfen genutzt und ist daher bekannt als „Vergewaltigerdroge“.

Keine Fotos/Videos
Fotos und Videos sind im Archiv verboten, um die Privatsphäre aller Gäst*innen zu schützen. Bei Veranstaltungen sind Ausnahmen möglich (Bandfotografie), diese sind mit Schildern gekennzeichnet und mit dem Hausplenum abgesprochen.

Das Mitführen von Hieb-, Stich- und Schusswaffen ist in unserem Haus verboten.

Der Konsum und das Mitführen von GHB/GBL/G/Liquid Ecstacy ist im Archiv verboten und führt zum sofortigen Hausverbot.